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Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Pflichversicherung für jedes Auto - Informationen und Vergleich


Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich für jeden Fahrzeughalter vorgeschrieben. Ohne diesen Versicherungsschutz würde man sich strafbar machen und bei dem Vergehen, den Versicherungsschutz zu brechen (durch Nichtzahlung der Versicherungsgebühr und daraus resultierender Kündigung der Versicherungsgesellschaft), steht eine Anzeige mit Geldbuße und Punkten in Flensburg an.

Schon für die Zulassung beim zuständigen Straßenverkehrsamt ist deshalb eine Doppelkarte einer Versicherung notwendig. Ohne diese Versicherungsbestätigung kann kein Fahrzeug zugelassen werden.

Der Sinn einer Kfz-Haftpflichtversicherung besteht darin, dass bei einem Schadensfall der Verursacher nicht die Kosten aus eigener Kraft tragen muss, die in immense Höhen steigen können, wenn es sich z. B. um einen Personenschaden oder hohen Sachschaden handelt. Die Ansprüche des Geschädigten müssen auf jeden Fall abgesichert sein, auch dann, wenn der Verursacher nicht in der Lage ist, für den Schaden finanziell aufzukommen bzw. dass die wirtschaftliche Existenz des Schadenverursachers durch einen Verkehrsunfall nicht gefährdet wird.

Die Risiken der geschädigten Parteien, die durch die Nutzung eines Kraftfahrzeuges entstehen können, werden von einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Das sind Personen-, Sach-, und Vermögensschäden. Wird der Versicherungsgesellschaft ein Schaden gemeldet, wird zunächst durch die Versicherungsgesellschaft geprüft, ob die Haftung eindeutig ist und tatsächlich der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherung des Versicherten in Anspruch zu nehmen ist. Ist die versicherte Person tatsächlich der Verursacher und somit in Anspruch auf Schadensersatz zu nehmen, tritt die Versicherung ein und übernimmt die Regulierung dieses Schadens. Aber auch unberechtigte Forderungen seitens des Unfallgegners wehrt die Versicherungsgesellschaft ab.

Die Versicherungsgesellschaft kümmert sich um alle Formalitäten zur Regulierung. Der Versicherungsnehmer hat nur die Aufgabe, der Versicherung den Schaden zu melden und den Hergang wahrheitsgemäß zu schildern. Ist die Schadensregulierung seitens der Versicherung abgeschlossen, teilt die Versicherungsgesellschaft schriftlich mit, welche Aufwendungen für den Schadenfall entstanden sind. Der Versicherungsnehmer hat dann ein halbes Jahr Zeit, die Regulierungskosten an den Versicherer zu erstatten, um weiterhin in der Schadensfreiheitsrabattklasse zu bleiben. Anderenfalls wird der Beitragssatz gemäß den Tarifbestimmungen der Versicherung angehoben. Aber auch davon wird der Versicherungsnehmer frühzeitig genug in Kenntnis gesetzt.

Für Schäden am Fahrzeug des Schadenverursachers kommt die Kfz Haftpflichtversicherung nicht auf. Dafür muss man eine Kasko-Versicherung abschließen.

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Da die Kfz-Haftpflichtversicherung eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherung ist, kommen Sie nicht umher eine solche für Ihr Auto abzuschließen. Doch selbstverständlich muss diese nicht teuer sein! Um die für Sie passende Kfz-Haftpflichtversicherung zu finden, bieten wir Ihnen nachfolgend die Möglichkeit zu einem kostenlosen und unverbindlichen Vergleich.

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