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Eine Kfz-Teilkasko Versicherung bedient sich dem Zweck,
vertraglich festgelegte Schadensfälle abzudecken. Ein Schadensfall wird nur dann abgedeckt, wenn es sich um eine Explosion, einen Diebstahl, einen Sturmschaden, einen Blitzeinschlag, eine Überschwemmung, einen Hagelschaden oder einen Brand des Fahrzeugs handelt. Des Weiteren sind auch die als solche bezeichneten ''Elementarschäden'' versichert. Unter diese Art von Schäden fallen zum Beispiel Wildschäden, wobei die Versicherung nur den entstanden Schaden trägt, wenn sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Beschädigung in Bewegung befindet. Zu den ''Elementarschäden'' zählen des Weiteren auch Kabelschäden durch Kurzschlüsse etc. und Glasbrüche. Wie auch in der gesetzlichen Versicherung, sind auch in der privaten Kfz-Teilkasko Versicherung jegliche durch Vorsatz verursachte Beschädigungen nicht abgesichert. Auch ''grob fahrlässig'' entstandene Schäden werden in der Regel nicht durch die Police abgedeckt. Ein Beispiel für einen grob fahrlässig entstandenen Schaden kann zum Beispiel, ein sich im Kfz befindender zweit Fahrzeugschlüssel darstellen, welcher zur Entwendung des Fahrzeugs beiträgt. Des Weiteren sind alle nicht im Kfz installierten Teile beziehungsweise die Teile, welche nicht im Kfz eingeschlossen werden, nicht mitversichert. Hingegen sind bewegliche Sachen, welche zum Fahrzeugzubehör gezählt werden können, wíe zum Beispiel Kindersitze, Autoradios oder aber auch Fahrradhalterungen etc. durch die Kfz-Teilkasko Versicherung abgesichert. Webtipp: Wie Sie sich bei einem Auto Kaufvertrag Rücktritt verhalten sollten, erfahren Sie unter der angegebenen Seite. Jetzt vergleichen und leistungsstarke Kfz-Teilkasko finden!Eine leistungsstarke Kfz-Teilkasko Versicherung muss nicht immer teuer sein. Damit auch Sie zukünftig einen umfassenden Versicherungschutz zu einem bezahlbaren Preis erhalten, sollten Sie vor einem Abschluss der Kfz-Teilkasko einen umfassenden Vergleich durchführen. Hierzu haben Sie nachfolgend die Möglichkeit - kostenlos und unverbindlich. |
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