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Kfz-Teilkasko Versicherung

Informatioenn und Vergleich zur Kfz-Teilkasko Versicherung.


Eine Kfz-Teilkasko Versicherung bedient sich dem Zweck, vertraglich festgelegte Schadensfälle abzudecken.
Zu diesen Schadensfällen gehören zum Beispiel Beschädigungen, Zerstörungen und/ oder der Verlust/ Diebstahl des Kraftfahrzeuges, oder der sich in dem Fahrzeug befindenden Gegenstände. Die Teilkasko versichert neben den oben aufgeführten Sachverhalten, auch Schäden, welche durch Naturgewalten hervorgerufen werden. Im Gegensatz zur herkömmlichen Kfz Haftpflichtversicherung, ist eine Teilkasko Versicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber trotz dieser Regelung, sollten Sie besonders wenn Sie in Besitz eines neuen oder teuren Fahrzeuges stehen, eine Teilkasko Versicherung in Betracht ziehen. Denn wenn Sie nur über eine Haftpflichtversicherung verfügen müssen Sie gegebenenfalls einen Schaden, welcher eine Reparatur erfordert, oder ein Verlust des Kraftfahrzeugs selbst tragen.

Ein Schadensfall wird nur dann abgedeckt, wenn es sich um eine Explosion, einen Diebstahl, einen Sturmschaden, einen Blitzeinschlag, eine Überschwemmung, einen Hagelschaden oder einen Brand des Fahrzeugs handelt. Des Weiteren sind auch die als solche bezeichneten ''Elementarschäden'' versichert. Unter diese Art von Schäden fallen zum Beispiel Wildschäden, wobei die Versicherung nur den entstanden Schaden trägt, wenn sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Beschädigung in Bewegung befindet. Zu den ''Elementarschäden'' zählen des Weiteren auch Kabelschäden durch Kurzschlüsse etc. und Glasbrüche.

Wie auch in der gesetzlichen Versicherung, sind auch in der privaten Kfz-Teilkasko Versicherung jegliche durch Vorsatz verursachte Beschädigungen nicht abgesichert. Auch ''grob fahrlässig'' entstandene Schäden werden in der Regel nicht durch die Police abgedeckt. Ein Beispiel für einen grob fahrlässig entstandenen Schaden kann zum Beispiel, ein sich im Kfz befindender zweit Fahrzeugschlüssel darstellen, welcher zur Entwendung des Fahrzeugs beiträgt.

Des Weiteren sind alle nicht im Kfz installierten Teile beziehungsweise die Teile, welche nicht im Kfz eingeschlossen werden, nicht mitversichert. Hingegen sind bewegliche Sachen, welche zum Fahrzeugzubehör gezählt werden können, wíe zum Beispiel Kindersitze, Autoradios oder aber auch Fahrradhalterungen etc. durch die Kfz-Teilkasko Versicherung abgesichert.

Webtipp: Wie Sie sich bei einem Auto Kaufvertrag Rücktritt verhalten sollten, erfahren Sie unter der angegebenen Seite.

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